Gem. § 61a Wasserhaushaltsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Ihre Dichtheit hin geprüft werden.
Zusammengefasst bedeutet das:
- bei Neuerrichtung sind alle Grundleitungen auf Dichtheit zu prüfen,
- wenn bestehende Abwasserleitungen geändert werden, sind sie gleichzeitig auf Dichtheit zu prüfen (ohne Änderung muss die Prüfung bis zum 31.12.2015 erfolgt sein),
- bestehende Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen früher, nämlich bis zum 31.12.2005 geprüft werden, wenn:
- durch sie industrielles oder gewerbliches Abwasser fließt und sie vor 1990 errichtet wurden
oder:
- wenn häusliches Abwasser abgeleitet wird und die Leitungsherstellung vor 1965 erfolgte.
Die Dichtheitsprüfung muss für alle Grundleitungen nach höchstens 20 Jahren wiederholt werden. Der Dichtheitsnachweis muss von jedem Eigentümer aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
Bei der Dichtheitsprüfung ist auch der sogenannte Anschlusskanal mit zu berücksichtigen. Anschlusskanal ist der Kanal vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung oder des ersten Reinigungs- bzw. Prüfschachtes auf dem Grundstück. Der Anschlusskanal verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage.
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